28.01.2021

Home Office Tätigkeit für ZTA

Arbeitsgemeinschaft Zytologisch Tätiger Ärzte (AZÄD) fordert eine temporäre Home Office-Regelung für Zytotechnische AssistentInnen (ZTA), um das Infektionsrisiko in zytologischen Einrichtungen zu minimieren. Trotz bestehender Schutzmaßnahmen arbeiten viele ZTA weiterhin in geschlossenen Laborräumen in unmittelbarer Nähe zueinander. Die AZÄD schlägt daher vor, die Mikroskopie-Tätigkeit – die ortsunabhängig durchführbar ist – zeitweise ins Home Office zu verlagern. Eine sichere Anbindung an das Labor wäre durch digitale Kommunikation und Laborboten gewährleistet. Bisher lehnt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) diesen Vorschlag mit Verweis auf Qualitätsvorgaben ab. Angesichts der neuen Home Office-Verordnung vom 27. Januar 2021 ruft die AZÄD Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dazu auf, sich für eine befristete Ausnahmegenehmigung einzusetzen.