Die Organe der AZÄD sind:
- die Mitgliederversammlung (MV),
- der Vorstand,
- der wissenschaftliche Beirat.
Der Vorstand der AZÄD
Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft zytologisch tätiger Ärzte in Deutschland e. V. (AZÄD) wird von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Der amtierende Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt und ergänzt sich bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds durch Zuwahl.
Der Vorstand leitet die Geschäfte der AZÄD und verwaltet das Vereinsvermögen. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten die AZÄD nach außen und haben das alleinige Vertretungsrecht. Zudem können sie für jedes Bundesland Landesbeauftragte ernennen, die als Ansprechpartner für Mitglieder in Honorar- und Abrechnungsfragen dienen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sind.









